Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2021
Liebe Vereinsmitglieder,
wie jedes Jahr werden satzungsgemäß im März die Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr von Eurem Konto eingezogen. Bedingt durch die Corona-Pandemie stellen sich einige Vereinsmitglieder die Frage, warum Mitgliedsbeiträge gezahlt werden sollen, wenn das Sportangebot aus rechtlichen Gründen nur eingeschränkt oder für einen bestimmten Zeitraum gar nicht angeboten werden darf.
Der Elseyer Turnverein 1881 e. V. finanziert sich als eingetragener Verein, wie alle anderen gemeinnützigen Vereine, überwiegend aus Euren Mitgliedsbeiträgen.
Bei den Fixkosten sieht es im Vergleich zu anderen Sportvereinen für den ETV aber ganz anders aus. Für den laufenden Unterhalt der vereinseigenen Sporthalle, fallen wie bei jedem privaten Hausbesitzer Kosten an. Diese sind u. a. Grundbesitzabgaben, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Versicherungen, Betriebsvielschutz, Wartungskosten, Reparaturen, Trinkwasseruntersuchung, Hausmeister, Putzmittel usw.
In voller Höhe entrichten, müssen weiterhin die Verbandsabgaben für den Landessportbund, SSB Hagen, VfS Hohenlimburg, Märkischer Turngau, Deutscher Jiu Jitsu Bund, DTB, DLV, FLVW, RBM (Gardetanz), Rehasportverband und die GEMA-Gebühren.
Alle unsere Sportgeräte und die Defibrillatoren, auch in den städtischen Sportanlagen, haben wir mit Euren Mitgliedsbeiträgen finanziert. Sparen konnten wir bis jetzt nur bei den Übungsleiterentschädigungen und der Sportstättenbenutzungsgebühr (der ETV nutzt vier Sporthallen und das Kirchenberg-Stadion) der Stadt Hagen.
Weiterhin investieren wir regelmäßig in den Erhalt unserer vereinseigenen Sporthalle, Hauswartwohnung, Jugendraum/Vereinsheim und unser Grundstück.
Aus rechtlicher Sicht dient der Mitgliedsbeitrag für einen gemeinnützigen Verein laut Bundesfinanzministerium dem satzungsmäßigen Vereinszweck und ist daher an keine Gegenleistung gekoppelt. Darüber hinaus würde ein Erlassen des Mitgliedsbeitrags die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden. Weiterhin ist der Vorstand nicht berechtigt Mitgliedsbeiträge zu reduzieren oder zu erlassen. Hierzu ist ein Mitgliederbeschluss auf einer Präsenzversammlung zwingend erforderlich.
Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist gemäß Satzung bis zum 15. November des laufenden Jahres für das nachfolgende Jahr möglich und muss schriftlich erfolgen.
Der Mitgliederschwund im Jahr 2020 betrug beim ETV 34 Mitglieder. Problem ist, da das Vereinsleben praktisch nur im Internet (Zoom-Sportangebote der einzelnen Abteilungen und Gruppen) stattfindet, können wir keine neuen Mitglieder gewinnen.
Im Vergleich zu vielen anderen Vereinen befinden sich unsere Jahresmitgliedsbeiträge am unteren Limit. Mit dem monatlichen Beitrag, zum Beispiel für ein Mitglied bis 17 Jahren von monatlich € 5,00 können alle Sportangebote genutzt werden. Ohne Einschränkung. Die letzte Beitragsangleichung erfolgte 2013.
Solltet Ihr Euch in einer Notlage befinden, kontaktiert bitte den 1. Vorsitzenden oder die 2. Vorsitzende an. Gemeinsam werden wir versuchen eine Lösung zu finden.
Der Elseyer Turnverein ist auf die Treue seiner Mitglieder angewiesen. Nur gemeinsam können wir die Pandemie überstehen und den Sportbetrieb wieder fortführen. Eure Übungsleiter freuen sich bereits jetzt auf Euch.
Der Vorstand im März 2021