Wissenswertes zum Kinder-Flohmarkt am 30.03.2025
- Was darf verkauft werden?
- Verkauft werden darf gut erhaltene, gebrauchte Baby- / und Kinderkleidung bis Größe 176 sowie Kinderspielzeug und -Großteile und Umstandsmode. Ausgeschlossen ist der Verkauf von Neuware.
- Was wird unter „Großteile“ verstanden und was ist dabei zu beachten?
- Als Großteile verstehen wir Gegenstände, die nicht auf den Tischen präsentiert werden können. Dazu zählen beispielsweise: Laufräder, Rutscheautos, Kindersitze, Kinderwagen etc. Nicht erlaubt ist der Verkauf von Kindermöbeln.
- Aufgrund des Platzangebots ist es leider nur möglich pro Verkäufer zwei Großteile zur Veranstaltung mitzubringen.
- Die Großteile werden in einem separatem Verkaufsbereich präsentiert und sind deshalb mit der entsprechenden Platznummer des Verkäufers zu versehen. Dazu benötigtes Material steht am Veranstaltungstag zur Verfügung.
- Wer darf verkaufen?
- Ware verkaufen dürfen Privatverkäufer, welche sich vorher über das Anmeldeformular angemeldet haben, eine Bestätigung des Elseyer Turnvereins erhalten haben und wer rechtzeitig die Standgebühr entrichtet hat. Gewerbliche Händler sind nicht gestattet.
- Wann darf auf- bzw. abgebaut werden?
- Der Aufbau findet von 08:45 Uhr bis 10:45 Uhr statt. Der Elseyer Turnverein behält sich vor kurzfristig Aufbauslots zu erteilen.
- Der Markt für Käufer ist geöffnet von 11:00 bis 16:00 Uhr. Während des Marktes verpflichtet sich der Verkäufer den Stand besetzt zu halten.
- Der Abbau findet ab 16:00 Uhr statt und hat bis 18:00 Uhr zu erfolgen. Der Verkaufsstand muss sauber hinterlassen werden.
- Wie kann ich mich anmelden?
- Um als Verkäufer an dem Kinder-Flohmarkt teilzunehmen, reiche bitte das auf der Homepage veröffentliche, vollständig ausgefüllte Anmeldeformular unter folgender E-Mailadresse ein:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Eine Tischreservierung kommt nur nach Bestätigung des Elseyer Turnvereins zustande sowie nach Überweisung des Standgeldes. Das Standgeld ist innerhalb von einer Woche nach Zugang der Bestätigungsmail des Elseyer Turnvereins zu entrichten. Ist die Gebühr bis dahin nicht beglichen, wird die Anmeldung storniert.
- Anmeldeschluss ist der 16.03.2025
- Um als Verkäufer an dem Kinder-Flohmarkt teilzunehmen, reiche bitte das auf der Homepage veröffentliche, vollständig ausgefüllte Anmeldeformular unter folgender E-Mailadresse ein:
- Was kostet eine Teilnahme?
- Der Elseyer Turnverein stellt die in der Bestätigungsmail genannten Tische zur Verfügung (max. 2 / Verkäufer). Pro Tisch sind 10 € zu entrichten.
- Bei vorheriger Anmeldung kann der Verkäufer auch eine Kleiderstange mitbringen (max. 1 / Verkäufer). Der Standplatz für eine selbstmitgebrachte Kleiderstange kostet 5 €. Es sind ausschließlich Kleiderstangen in Verbindung mit einer Tischbuchung erlaubt.
- Die Gebühr ist vorab zu entrichten (siehe „Wie kann ich mich anmelden?“)
- Mit wie vielen Personen darf ich als Verkäufer teilnehmen?
- Aufgrund des Platzangebots ist es leider nur möglich mit max. 2 Personen pro Tisch teilzunehmen. Wir bitten um Verständnis.
- Wo kann ich parken?
- Leider gibt es keine vereinseigenen Parkplätze. Parken ist demnach in den umliegenden Straßen möglich. Bitte nehmt Rücksicht auf die Anwohnerparkplätze und die Bushaltestellen.
- Ich bin kurzfristig verhindert, was passiert mit meinem Geld?
- Wenn du kurzfristig verhindert bist, informiere uns bitte auf jeden Fall. Bitte habe dennoch Verständnis, dass wir dir die bereits gezahlte Teilnahmegebühr bei deiner Absage / Nichterscheinen nicht rückerstatten können.
- Wann erhalte ich meine Platznummer?
- Die Platzvergabe erfolgt durch den Elseyer Turnverein. Dieser teilt dir deine Standnummer am Veranstaltungstag mit.
- Gibt es Essen und Trinken?
- Für Verpflegung ist gesorgt. Durch die Vereinsmitglieder des Elseyer Turnvereins werden Kuchen, Waffeln, Bockwürstchen und Getränke verkauft. Der Erlös kommt der Vereinsjugend zu gute.
- Haftungsausschluss
- Der Elseyer Turnverein übernimmt keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust der Verkaufsartikel.
- Alle Kunden, Verkäufer und Helfer betreten den Veranstaltungsort ausdrücklich auf eigene Gefahr.